FAMILIENRECHT


Familienrecht
Die familienrechtlichen Beratungsfelder gehen weit über die Durchführung der Scheidung hinaus.
Sie umfassen genauso eine rechtliche Beratung vor Schließung und im Verlauf der Ehe, insbesondere beim Entwurf und Abschluss eines Ehevertrags.
Auch schließen sie die Rechtsfragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften ein.
Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe gehören allerdings zum Kernbereich der familienrechtlichen Tätigkeit.

Hierzu zählen:
- Die Scheidung oder die Aufhebung der Ehe
- Die Gestaltung von Scheidungsfolgevereinbarungen
- Die Vermögensauseinandersetzung, Teilung des Hausrats, die Zuweisung von Ehewohnung oder -haus
- Die Durchführung des Versorgungsausgleichs
- Die Regelung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt
- Alle Fragen im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern, insbesondere Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgangsrecht.
Zum Familienrecht gehört auch der Bereich des Kindesunterhalts - für eheliche und nichteheliche Kinder - der Betreuungsunterhalt für die nichteheliche Kindesmutter, die Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung und das Adoptionsrecht.
Der Fachanwalt für Familienrecht ist Ihr Berater im Familienrecht, also Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt) und sonstiger Unterhalt (z.B. Elternunterhalt). Er vertritt sie bei Ihrer Scheidung und den Folgesachen der Scheidung, v.a. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht. Der Fachanwalt für Familienrecht berät Sie bei Ihrer Vermögensauseinandersetzung, Ehevertrag, Gütertrennung, Schuldenteilung. Der Fachanwalt für Erbrecht ist Ihr Spezialist im Erbrecht, Testament, Erbschein, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil, Erbschaftssteuer.