Familienrecht

Die familienrechtlichen Beratungsfelder gehen weit über die Durchführung der Scheidung hinaus.

Sie umfassen genauso eine rechtliche Beratung vor Schließung und im Verlauf der Ehe, insbesondere beim Entwurf und Abschluss eines Ehevertrags. Auch schließen sie die Rechtsfragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften ein.

Zum Familienrecht gehört auch der Bereich des Kindesunterhalts – für eheliche und nichteheliche Kinder – der Betreuungsunterhalt für die nichteheliche Kindesmutter, die Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung und das Adoptionsrecht.

Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe gehören allerdings zum Kernbereich der familienrechtlichen Tätigkeit.

Hierzu zählen:

Der Antrag auf Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Es herrscht insoweit Anwaltszwang.

Wir bieten nicht nur die fachliche Lösung Ihrer familien- und partnerschaftsrechtlichen Probleme, sondern wollen Sie in diesen zumeist psychologisch sensiblen Situationen begleiten und im Sinne einer möglichst außergerichtlichen Konfliktlösung ggf. unter Einbeziehung eines Mediators unterstützen.